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Laut einem US-Richter muss sich VW der 750-Millionen-Dollar-Kartellklage des Autozulieferers Prevent stellen

Jul 27, 2023Jul 27, 2023

Das Logo des Automobilherstellers Volkswagen Nutzfahrzeuge ist auf der IAA Transportation abgebildet, die am 20. September 2022 in Hannover, Deutschland, am 19. September 2022 ihre Pforten für die Öffentlichkeit öffnet. REUTERS/Fabian Bimmer

4. August (Reuters) – Volkswagen muss sich einer 750-Millionen-Dollar-Klage des Automobilzulieferers Prevent USA stellen, die dem deutschen Fahrzeughersteller missbräuchliche Geschäftspraktiken vorwirft, die gegen das US-Kartellrecht verstoßen, entschied ein Bundesrichter am Donnerstag.

Der oberste US-Bezirksrichter Rodney Gilstrap in Marshall, Texas, wies die Bemühungen von Volkswagen, die Klage abzuweisen, zurück und bestätigte damit den Bericht eines Richters, der im Juni empfohlen hatte, das Verfahren gegen den Autohersteller voranzutreiben.

Gilstraps Anordnung, ein Rückschlag für Volkswagen, wird einen Streit verlängern, der in den USA und Deutschland seit mehr als sieben Jahren andauert.

Prevent verlor in einem früheren Rechtsstreit vor einem US-Bundesgericht in Michigan zweimal. Der Fall in Texas kommt auch nach einem „mehrfachen Scheitern“ in deutschen Verfahren, sagte ein Sprecher des Volkswagen-Konzerns in einer Erklärung am Freitag. In der Erklärung hieß es, der Rechtsstreit in Texas sei „missbräuchlich“ und gehöre nicht vor ein US-Gericht.

Ein Vertreter von Prevent und ein Anwalt des Unternehmens antworteten nicht sofort auf Anfragen nach Kommentaren.

Im Kern behaupten das in Europa ansässige Unternehmen Prevent und seine US-Tochtergesellschaft, dass Volkswagen Schritte unternommen habe, um sie daran zu hindern, andere Teilehersteller zu übernehmen, wodurch der Autohersteller seine Macht über seine Zulieferer behalten könne.

Prevent behauptet, Volkswagen könne als großer Teileabnehmer seine „Macht nutzen, um seine Zulieferer zu etwas zu zwingen, was sie auf einem wettbewerbsintensiven Markt nicht tun würden“.

Volkswagen hat die Vorwürfe von Prevent bestritten und beim texanischen Gericht beantragt, die Klage abzuweisen.

Die Anwälte von Volkswagen argumentierten in einer Akte, dass frühere Urteile im entsprechenden Rechtsstreit in Michigan Prevent daran hindern sollten, seine Ansprüche weiter durchzusetzen. Sie sagten auch, dass Deutschland das richtige Forum für den Fall sei, da die Vorwürfe ausländische Unternehmen und ausländisches Verhalten betrafen.

US-Richter Roy Payne wies die Behauptungen von Volkswagen zurück.

„Volkswagens Argumentation scheint die Behauptungen in der Beschwerde zu ignorieren. Hier beziehen sich die kartellrechtlichen Ansprüche von Prevent USA zwar auf ausländisches Verhalten, aber mehrere Behauptungen betreffen Parteien, Verhalten und Schaden in den Vereinigten Staaten“, schrieb Payne.

Mit einem Prozess in dem Fall wird erst Ende nächsten Jahres gerechnet.

Der Fall ist Prevent USA Corp gegen Volkswagen AG et al., US-Bezirksgericht, Eastern District of Texas, Nr. 2:22-cv-00506-JRG-RSP.

Zur Vorbeugung: Samuel Baxter von McKool Smith

Für VW: Sharon Nelles von Sullivan & Cromwell

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